Archiv für den Monat: September 2015

Bodengutachten

Da wir planen, unser Haus mit Keller zu errichten, brauchten wir ein früher oder später ein Bodengutachten. Damit es nach der Vertragsunterzeichnung keine unerwarteten Überraschungen bzgl. des Bodens gibt, haben wir das Gutachten also noch vorher erstellen lassen. Den Kontakt zum Gutachter haben wir über unseren befreundeten Immobilienmakler erhalten, der Termin war innerhalb einer Woche vereinbart.

Ich fuhr also heute von Arbeit zum Grundstück und schaute mir das „Spektakel“ an. Es war schon interessant zu sehen, wie die Maschinen die Rohre für die Proben in den Boden gerammt haben. Der daraus gewonnene Boden wurde dann von Gutachter händisch untersucht und analysiert.

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Es wurde festgestellt, dass zwar der Grundwasserspiegel nicht besonders hoch zu sein scheint, allerdings gibt es Schichtenwasser. Somit wird auf jeden Fall eine weiße Wanne benötigt, was den Kellerbau etwas teurer macht. Aber damit hatten wir insgeheim schon gerechnet.

Ein mulmiges Gefühl bleibt

Mittlerweile wurde uns die Reservierung für unser Grundstück bestätigt und es wurden uns ebenfalls die Entwürfe für den Kaufvertrag zugeschickt. Diesmal sind wir natürlich etwas vorsichtiger als bei unserem Grundstücksangebot vom Januar.

Wir haben die Verträge einigen Freunden, Bekannten und Kollegen gezeigt und wir hörten von allen Seiten, dass das schon sehr „verkäuferfreundliche“ Verträge sind. Es gibt eigenlich zwei größere Probleme:

  1. Der Bebauungsplan soll erst am 17.11.2015 beschlossen werden, das heißt bis dahin ist das Land noch Bauerwartungsland. Der Vertrag soll aber unbedingt schon bis spätestens Anfang Oktober unterschrieben sein. Das heißt wenn es ganz schlecht läuft und der B-Plan wird nicht beschlossen, kaufen wir ziemlich teures Ackerland.
  2. Der Verkäufer (die Christburk Grundbesitz GmbH) ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht einmal Eigentümer des Grundstücks sondern hat lediglich eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch stehen. Das heißt der Kaufvertrag zwischen der Christburk Grundbesitz GmbH und den ursprünglichen Eigentümern des Grundstücks ist noch nicht vollständig abgewickelt.

Unsere Bitte den Vertrag noch etwas anzupassen, damit wir etwas abgesichert sind, wurde leider nicht entsprochen. Es hieß dann, dass es momentan ein Verkäufermarkt ist und man den Vertrag entweder so akzeptiert oder es bleiben lässt.

Wir haben dann noch mit dem Bauamt telefoniert und dort wurde uns gesagt, dass der B-Plan zu 99% durchgehen wird und dass auch der Verkäufer vorab vom Bauamt sorgfältig geprüft wurde und nichts Negatives bekannt ist. Auch Referenzvorhaben scheinen alle ordentlich über die Bühne gegangen zu sein. Somit haben wir uns dann letztendlich dazu entschieden, die Vertäge so zu unterschreiben.

Hier noch ein paar Fotos von unserer Grundstücksbesichtigung im September 2015: