Ein mulmiges Gefühl bleibt

Mittlerweile wurde uns die Reservierung für unser Grundstück bestätigt und es wurden uns ebenfalls die Entwürfe für den Kaufvertrag zugeschickt. Diesmal sind wir natürlich etwas vorsichtiger als bei unserem Grundstücksangebot vom Januar.

Wir haben die Verträge einigen Freunden, Bekannten und Kollegen gezeigt und wir hörten von allen Seiten, dass das schon sehr „verkäuferfreundliche“ Verträge sind. Es gibt eigenlich zwei größere Probleme:

  1. Der Bebauungsplan soll erst am 17.11.2015 beschlossen werden, das heißt bis dahin ist das Land noch Bauerwartungsland. Der Vertrag soll aber unbedingt schon bis spätestens Anfang Oktober unterschrieben sein. Das heißt wenn es ganz schlecht läuft und der B-Plan wird nicht beschlossen, kaufen wir ziemlich teures Ackerland.
  2. Der Verkäufer (die Christburk Grundbesitz GmbH) ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht einmal Eigentümer des Grundstücks sondern hat lediglich eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch stehen. Das heißt der Kaufvertrag zwischen der Christburk Grundbesitz GmbH und den ursprünglichen Eigentümern des Grundstücks ist noch nicht vollständig abgewickelt.

Unsere Bitte den Vertrag noch etwas anzupassen, damit wir etwas abgesichert sind, wurde leider nicht entsprochen. Es hieß dann, dass es momentan ein Verkäufermarkt ist und man den Vertrag entweder so akzeptiert oder es bleiben lässt.

Wir haben dann noch mit dem Bauamt telefoniert und dort wurde uns gesagt, dass der B-Plan zu 99% durchgehen wird und dass auch der Verkäufer vorab vom Bauamt sorgfältig geprüft wurde und nichts Negatives bekannt ist. Auch Referenzvorhaben scheinen alle ordentlich über die Bühne gegangen zu sein. Somit haben wir uns dann letztendlich dazu entschieden, die Vertäge so zu unterschreiben.

Hier noch ein paar Fotos von unserer Grundstücksbesichtigung im September 2015:

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